Zuwendungen
Der überörtliche Sozialhilfeträger gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für folgende soziale Bereiche:
- Beratungsstellen für Sinnesbehinderte
- Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten gemäß Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO)
Zuständig für die Bearbeitung der Zuwendungsanträge und Ausreichung der Mittel ist der Geschäftsbereich 3 der Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.