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Zuwendungen

Der überörtliche Sozialhilfeträger gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für folgende soziale Bereiche:

Zuständig für die Bearbeitung der Zuwendungsanträge und Ausreichung der Mittel ist der Geschäftsbereich 3 der Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.