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Aufbau der Sozialagentur Sachsen-Anhalt

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt ist in sechs Geschäftsbereiche und einen Stabsbereich gegliedert:

  • Zentrale Dienste (Geschäftsbereich 1),
  • Eingliederungshilfe (Geschäftsbereich 2),
  • Rehapädagogischer Fachdienst (Geschäftsbereich 3),
  • Pflege (Geschäftsbereich 4),
  • Rechtsbehelfe (Geschäftsbereich 5),
  • Zentrale Fachaufgaben (Geschäftsbereich 6),
  • Stabsbereich Innenrevision, Controlling, zentrale Verwaltungsverfahren

Sie untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Über diesen Link können Sie das Organigramm der Sozialagentur Sachsen-Anhalt herunterladen.

Direktion

Leitung des Landesbetriebes

Geschäftsbereich 1 - Zentrale Dienste

Hier finden Sie die Zentralen Dienste zur Organisation der Sozialagentur Sachsen-Anhalt, das heißt insbesondere Empfang/ Poststelle, Personal, Innerer Dienst/ Organisation, IT, Haushalt, Vergaben, Arbeitsschutz.

Geschäftsbereich 2 – Eingliederungshilfe

In Umsetzung der Aufgaben der Sozialagentur wird Einfluss auf die Errichtung, Umgestaltung und Weiterentwicklung von Einrichtungen und Angebote für behinderte Menschen genommen. Dazu werden mit Leistungserbringern/ Trägern dieser Einrichtungen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Dabei wird auch die Steuerung der bedarfsgerechten Entwicklung der Einrichtungs- und Angebotslandschaft in Sachsen-Anhalt verfolgt.

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt bearbeitet grundsätzliche Fragen und ist die Fachaufsicht für die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Für die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben bearbeitet die Sozialagentur Sachsen-Anhalt die Grundlagen des Leistungsgeschehens für WfbM, andere Leistungsanbieter, Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung.

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt ist die zuständige Stelle für die Prüfung „Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Beschäftigungsförderung“ für den Prüfungsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt.

Geschäftsbereich 3 – Rehapädagogischer Fachdienst

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt hält einen rehabilitationspädagogischen Fachdienst vor

Aufgaben sind vor allem die:

  • Fachliche Einschätzung von Einzelfällen durch Feststellung des Hilfebedarfs und der bedarfsdeckenden Hilfen vor allem bei leistungsberechtigten Personen mit komplexen Unterstützungsbedarfen (in Zusammenarbeit mit den hGk oder im Rahmen der Klage- und Widerspruchsbearbeitung)
  • Weiterentwicklung des Instrumentes zur Bedarfsermittlung (E|LSA)
  • Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erstellung von Gesamtplänen
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Teilhabeplanverfahrens
  • Prüfung der Qualität einschließlich der Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Mitarbeit im Rahmen der Einrichtungsplanung für bestimmte Zielgruppen und bei der Entwicklung von neuen Angeboten

Geschäftsbereich 4 – Pflege

Die Sozialagentur schließt mit den einzelnen Einrichtungen und Diensten gemeinsam mit den zuständigen Pflegekassen entsprechende Versorgungsverträge nach § 72 SGB 11, Vergütungsvereinbarungen nach § 85 bzw. 89 SGB 11 auf Antrag der Einrichtungen und Dienste. Die hierfür erforderlichen Prüfungen beziehen sich sowohl auf die Personalkosten bzw. die Einhaltung der tariflichen Vorgaben, als auch die Sachkosten. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss einer Vereinbarung zur Refinanzierung der Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufereformgesetz. Zusätzlich finden entsprechende Verhandlungen zum Abschluss von Investitionskostenvereinbarungen nach § 76 a SGB 12 bei ungeförderten Einrichtungen bzw. eine Bescheiderteilung betriebsnotwendiger Investitionskosten nach § 82 Absatz 3 SGB 11 bei geförderten Einrichtungen statt. Die inhaltliche Prüfung bezieht sich hierbei auf die Anerkennung von Abschreibungen, Zinsen, Instandhaltungen, Miete/Leasing und anderen Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des Betriebes der Einrichtung.

Im Weiteren müssen gemäß Rahmenvertrag § 80 SGB 12 vor Errichtung von neuen Pflegeeinrichtungen bzw. großen Investitionsmaßnahmen bestehender Einrichtungen Orientierungsgespräche zur Refinanzierung der künftigen Investitionskosten im Vorfeld der Maßnahme erledigt werden.

Erforderlich sind weiterhin Prüfungen zur Einhaltung der Qualität der zu erbringenden Leistungen der Einrichtungsträger und Unterstützung anderer Institutionen (wie der Heimaufsicht) bei der Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.

Geschäftsbereich 5 – Rechtsbehelfe

Widerspruchs- und Klageverfahren

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe und des Trägers der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt wahr. Außerdem ist sie Widerspruchsbehörde. Im Geschäftsbereich Rechtsbehelfe erfolgt z. B. die Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen oder auch Berufungsklagen. In Widerspruchsverfahren gegen die Ausgangsbescheide der Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte erlässt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt als Widerspruchsbehörde den Widerspruchsbescheid.

Das Widerspruchsverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs gegen einen Bescheid des Landkreises bzw. der kreisfeien Stadt, woraufhin das dort angesiedelte Sozialamt eine Abhilfeprüfung vornimmt. Sofern das Sozialamt die Entscheidung des Ausgangsbescheids aufrechterhält und dem Widerspruch somit nicht abhelfen kann, wird der Widerspruch der Sozialagentur Sachsen-Anhalt zur Entscheidung vorgelegt. Die Sozialagentur erlässt sodann einen rechtsbehelfsfähigen Widerspruchsbescheid. Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens kann der Ausgangsbescheid des Sozialamts des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt gerichtlich überprüft werden. Entsprechende Klagen sind gegen das Land Sachsen-Anhalt v. d. d. Sozialagentur Sachsen-Anhalt zu richten.

Rechtsgrundlagen:

SGB 1
SGB 9
SGB 10
SGB 12

AG SGB 9
AG SGB 12

Sozialgerichtsgesetz

Klageverfahren zur Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern

Kostenerstattungsklageverfahren werden durchgeführt, wenn zwischen Leistungsträgern Uneinigkeit über die Leistungszuständigkeit besteht. Der Streit soll dabei nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen und erfolgt ausschließlich zwischen den Leistungsträgern. Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt nimmt die Aufgabe des Landes Sachsen-Anhalt als Träger der Eingliederungshilfe bzw. als überörtlicher Sozialhilfeträger zur Durchführung von Klageverfahren grundsätzlich selbst wahr. Entsprechende Klagen anderer Leistungsträger sind gegen das Land Sachsen-Anhalt v. d. d. Sozialagentur Sachsen-Anhalt zu richten.

Geschäftsbereich 6 – Zentrale Fachaufgaben

Umsetzung der Pflege-Betreuungs-Verordnung

Anerkennungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag z.B. Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung, Familienentlastende Dienste oder Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Anerkennung ist für diese Angebote die Voraussetzung bei den Pflegekassen den Entlastungsbetrag der Anspruchsberechtigten i. H. v. 125 €/Monat (§ 45 b SGB 11) abzurechnen.

Bewilligung von Zuwendungen zur Förderung verschiedener Bereiche

  • für Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Selbsthilfekontaktstellen, -gruppen und –organisationen Pflege sowie Modellvorhaben
  • Beratungsstellen für Menschen mit Sinnesbehinderung (Blinde, Sehbehinderte; Gehörlose und Schwerhörige) sowie Gebärdensprachdolmetscherleistungen
  • Projekte zur Umsetzung des Landesaktionsplanes „einfach machen“ (z.B. Maßnahmen zur Selbststärkung von Menschen mit Beeinträchtigungen oder auch Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit)
  • Wohlfahrtspflegerische Maßnahmen (ABISA e.V., Tafeln Sachsen-Anhalt e. V.)

Erstattungen an die Träger der WfbM und anderer Leistungsanbieter

Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV und PV) und das Arbeitsförderungsgeld für Menschen, die im Arbeitsbereich einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sind

Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

im Einzelfall können Leistungen der Sozialhilfe oder der Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland bewilligt und geleistet werden.

Stabsbereich

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt erfüllt technische Aufgaben zur Umsetzung der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt

  • Anwendungsbetreuung/Support für die Nutzer (Sachbearbeiter) des IT-Verfahrens in den Sozialämtern
  • Planung und Durchführung von Zahlungsläufen.
  • Rückforderungen von Überzahlungen (gegenüber Einrichtungen und Trägern) und Überwachung der Zahlungseingänge
  • Pflege und Konfiguration der Verfahrensstammdaten (z.B. bei Rechtsänderungen)
  • Planung, Aufstellung und Überwachung des Sozialhilfehaushaltes
  • Bearbeitung der notwendigen Information zur Umsetzung der Bundesauftragsverwaltung Grundsicherung (Mittelabruf und Mittelnachweis)
  • Bereitstellung und Übermittlung der gesetzlich vorgegebenen Statistiken