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Härtefallhilfen Energie

Mit Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 17.11.2023 besteht die Möglichkeit, dass Leistungserbringer der Eingliederungshilfe Zuwendungen zur Förderung von Härtefallhilfen aus Gründen der Billigkeit zum Ausgleich gestiegener Energiekosten in Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt beantragen. Das dazu erforderliche Antragsformular inkl. Anlage steht Ihnen hier zur Verfügung.

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