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Pflege

Welche Leistungen im Rahmen der ambulanten, teilstationären, vollstationären und Kurzzeitpflege durch die jeweiligen Einrichtungen und Pflegedienste zu erbringen sind, wurde in verschiedenen Rahmenverträgen geregelt.  

Die entsprechenden Formulare und Mustervereinbarungen für das Land Sachsen-Anhalt werden auf der Internetseite der AOK – Die Gesundheitskasse unter dem jeweiligen Bundesland dargestellt und können dort abgerufen werden.