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Beratungsstellen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen (Förderung)

Beratungsstellen für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige werden vom Land Sachsen-Anhalt gefördert. Zuständig dafür ist die Sozialagentur. Ziel ist es, die Beratungsstellen bei der Beratung, Betreuung und Unterweisung von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, wie Hör - und Sehbehinderte bzw. Blinde finanziell zu unterstützen. Eine Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen ist ebenfalls möglich.

Kontakt

Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Geschäftsbereich 6
Telefon: 0345 6815-8610