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Rahmenvertrag § 131 SGB 9

Zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe hat das Land Sachsen-Anhalt mit den Verbänden der Leistungserbringer einen Rahmenvertrag nach § 131 SGB 9 abgeschlossen. In diesem sind die grundlegenden Regelungen zur Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt festgehalten. Der Rahmenvertrag nach § 131 SGB 9 wird durch die Beschlüsse der „Gemeinsamen Kommission nach § 131 SGB IX – GK 131“ stetig ergänzt/weiterentwickelt.